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Datenschutz in Bremen und Hamburg – wir stellen für Sie den externen Datenschutzbeauftragten

Für jedes Unternehmen ist heute das Datenschutzrecht eine stetige und anspruchsvolle Arbeitsposition. Wir stellen den externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen in Bremen, dem Elbe-Weser-Dreieck und der norddeutschen Region. Mit unserer Leistung bieten wir die Sicherheit und den Komfort, dass sich unsere Auftraggeber auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 

 

Von der Ems bis zur Ostsee, in ganz Norddeutschland bieten wir Datenschutz für alle Unternehmen, wenn es um die gesetzeskonforme und gleichzeitig pragmatische Umsetzung der DSGVO in der Praxis geht.

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter finden wir die Lösungen für alle Aufgabenstellungen beim Datenschutz, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Unser erfahrenes Team aus Datenschutz- und IT-Fachkräften erarbeitet Lösungswege, dokumentiert die wichtigsten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten und übernimmt die Kommunikation mit den Datenschutzbehörde im Bedarfsfall. Vom Einsatz von Cookies auf Ihrer Webseite bis zur Verarbeitung Ihrer Mitarbeiterdaten: Wir stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Was gehört zum Datenschutz?


 

Datenschutz im Handwerk

Haben Sie sich denn bereits mit dem Thema Datenschutz auseinandergesetzt?

Bei den meisten Handwerks-Betrieben ist das nicht der Fall und das kann sehr hohe Bußgelder zur Folge haben.

Natürlich ist der Datenschutz ein leidiges Thema, denn besonders von Ihnen wird hier einiges gefordert, was einen kleinen Betrieb schnell an seine Grenzen bringt. Ohne Fachwissen über den Datenschutz ist eine Umsetzung kaum möglich und eine Einarbeitung kostet Zeit und Ressourcen, die besonders kleine Betriebe nicht haben.

Doch ignorieren ist auf Dauer keine Lösung, schnell wird hier ein Bußgeld fällig.

Vom Elektrohandwerk bis zum Garten- und Landschaftsbau – wir helfen Ihnen, Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, bei der Erstellung einer Datenschutz-Dokumentation, bei der Schulung Ihrer Angestellten und natürlich bei der datenschutz-konformen Gestaltung Ihrer Webseite.

 

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Datenschutz in Praxen, Laboren und der Pflege

Der Datenschutz in Arztpraxen, aber auch für Psychotherapeuten, ist nicht nur wegen der Verschwiegenheitspflicht des Arztes und seiner Mitarbeiter ein Problem.

Da es sich bei Gesundheitsdaten laut der DS-GVO (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) um besonders schützenswerte Daten handelt, muss hier auf den Datenschutz noch mehr geachtet werden als es in jedem anderen Unternehmen der Fall ist. Das beginnt bei der Einwilligung Ihrer Patienten zur Weitergabe von Ihren Daten an andere Ärzte und endet beim Standort des PCs in der Praxis selbst, damit niemand Unbefugtes Zutritt hat.

Egal ob Praxis oder Krankenhaus, für Gesundheitsdaten ist der Datenschutz von enormer Bedeutung. Von der reinen Datenerhebung, über die Weitergabe, Zwecke der Verarbeitung bis hin zur Datensicherheit müssen die Vorgänge genaustens geprüft und auch dokumentiert werden, um die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können. Wir helfen Ihnen gerne mit einer strukturierten Datenschutz-Organisation allen Verpflichtungen nachzukommen und Ihre Patienten bestmöglich zu schützen.

 

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Datenschutz für kleine Unternehmen

Sobald Ihr Unternehmen mehr als 20 Personen beschäftigt, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen. Aber auch bei Unternehmen mit weniger Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen muss der DSGVO Folge geleistet werden. Denn für jedes Unternehmen in jeder Größe ist zum Beispiel die Dokumentationspflicht gesetzlich vorgeschrieben.

Jederzeit müssen Sie den Aufsichtsbehörden vorlegen können, für welche Verarbeitungen Sie in Ihrem Unternehmen verantwortlich sind und wie diese Daten gesichert sind.

Wir helfen Ihnen bei einer gesetzes-konformen Umsetzung individuell auf Ihre Firma ausgelegt.

 

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Datenschutz für große Unternehmen und Konzerne

Datenschutz ist besonders wichtig für große Unternehmen und Konzerne, da sie in der Regel große Mengen an personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern und anderen Partnern sammeln, speichern und verarbeiten. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann nicht nur den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen, sondern auch zu schwerwiegenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen.

 

  • Große Unternehmen und Konzerne sollten daher sicherstellen, dass sie eine umfassende Datenschutzrichtlinie haben, die sich an geltende Gesetze und Vorschriften der DSGVO und des BDSG hält.
  • Sie sollten auch sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und sich der Bedeutung des Datenschutzes bewusst sind.
  • Es ist auch wichtig, dass große Unternehmen und Konzerne über angemessene technische und organisatorische Maßnahmen verfügen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dazu können beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, Zugangsbeschränkungen und regelmäßige Sicherheitsaudits gehören.
  • Schließlich sollten große Unternehmen und Konzerne auch über ein Krisenmanagement-Plan verfügen, welcher den Zweck dient, schnell und effektiv auf Datenschutzverletzungen reagieren kann, um den Schaden für die Betroffenen zu minimieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen.
  • Ab einer Mitarbeiteranzahl von 20 Personen muss jedes Unternehmen in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten benennen.

 

Sie können natürlich eine Person aus Ihrem Mitarbeiterkreis dafür extra ausbilden oder einstellen, wichtig ist hier, es darf zu leinem Interessenskonflikt kommen.

Warum es aber unternehmerisch mehr Sinn macht einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen und wie Sie dabei sogar noch Geld sparen, zeigen wir Ihnen gerne.

 

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Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Bremen, Hamburg und Niedersachsen?

 

Basis Standard Premium All-Inclusive
Preis pro Monat Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage
Laufzeit 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr
externe:r Datenschutzbeauftragte:r
Informationen bei wechselnden
gesetzlichen Anforderungen
Ansprechpartner:in für Datenpannen
Kostenlose Beratung
2 Stunden monatlich
Mehraufwand nach Angebot
Kostenlose Beratung
3 Stunden monatlich
Mehraufwand nach Angebot
Mustervorlagen für Mitarbeitende
Datenschutzdokumentation
Webseiten-Check
Datenschutzhandbuch
Mitarbeitenden-Schulung
bis zu 9 Personen

Weitergehende Beratung und Ausarbeitung nach Angebot.

Wir sind zertifiziert, Ihren Datenschutz zu prüfen

Eine Datenschutzberatungszertifizierung bestätigt, dass eine Person oder ein Unternehmen über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügt, um Datenschutzfragen und -risiken zu identifizieren und zu bewerten sowie angemessene Datenschutzmaßnahmen zu implementieren. Diese Zertifizierung wird normalerweise von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt, die die Kompetenz der Person oder des Unternehmens überprüft hat. Die Zertifizierung zeigt Kunden und anderen Interessengruppen, dass ein Unternehmen in der Lage ist, den Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden und Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Eine Datenschutzberatungszertifizierung kann auch dazu beitragen, das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens in Bezug auf Datenschutzfragen zu stärken.

Regelmäßig bilden wir uns weiter um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten. Wir sind immer aktuell bei den neusten Entwicklungen und halten Ihren Datenschutz auf Stand.

Und natürlich ist unsere Datenschutzbeauftragte TÜV-zertifiziert!


Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen

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Gerne unterstützen wir Sie an dieser Stelle als Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Bremen, Bremerhaven und ganz Nord-Deutschland

Wir bieten Ihnen diverse Pakete zum Datenschutz an: Vom Datenschutzcheck der Website über den einmaligen Datenschutzcheck im Unternehmen bis zur monatlichen Betreuung. Durch den bundeseinheitlichen Zertifikatslehrgang zur Datenschutzbeauftragten vom TÜV Rheinland ist unsere Mitarbeiterin Stephanie Pesch-Gogolin qualifiziert, als externe Datenschutzbeauftragte Datenschutz in Ihrem Unternehmen professionell umzusetzen.

Wir unterstützen Sie als Verantwortlichen bei:

  • der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Identifikation von Verarbeitungen von personenbezogenen Daten
  • Erstellung eines Datenschutz-Managementsystems
  • Erstellung Ihrer Datenschutzhinweise und einer Datenschutzrichtlinie
  • Anfragen von Aufsichtsbehörden
  • Implementierung von Cookies und entsprechendem Cookie Banner für Ihre Webseite
  • Einholen der erforderlichen Einwilligungen
  • Identifizierung der passenden Rechtsgrundlage

 

Wir beraten Sie gerne!

Sie sind sich nicht sicher, inwiefern Sie von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen sind und welche Vorschriften für Sie gelten? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an!


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