Datenschutz ist Pflicht für jedes Unternehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union legt eine Reihe von Pflichten fest, die Unternehmen als Verantwortliche erfüllen müssen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Pflichten aufgeführt:

  1. Datensammlung und -verarbeitung: Unternehmen müssen die personenbezogenen Daten, die sie sammeln und verarbeiten, klar definieren und dokumentieren. Sie müssen auch sicherstellen, dass sie eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung dieser Daten haben.

  2. Einwilligung: Unternehmen müssen die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten verarbeiten. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch und informiert sein.

  3. Datenschutzbeauftragter (DSB): Unternehmen, die personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Als Datenschutzbeauftragter kann sowohl ein interner betrieblicher Mitarbeiter bestellt werden, als auch ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB). Dieser muss über umfassende Kenntnisse des Datenschutzes und der DSGVO verfügen.

  4. Datenschutzerklärung: Unternehmen müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die transparent und leicht verständlich ist. In dieser Erklärung müssen sie beschreiben, welche personenbezogenen Daten sie sammeln, wie sie diese Daten verwenden und mit wem sie diese teilen.

  5. Datensicherheit: Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Sie müssen auch sicherstellen, dass sie im Falle eines Datenschutzverstoßes angemessen reagieren.

  6. Rechte betroffener Personen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass betroffene Personen ihre Rechte gemäß der DSGVO ausüben können. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.

  7. Datenschutz-Folgenabschätzung: Unternehmen müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, bevor sie eine Verarbeitung durchführen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellt.

  8. Meldung von Datenschutzverletzungen: Unternehmen müssen jede Datenschutzverletzung, die eine Gefahr für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellt, den zuständigen Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen melden.

  9. Auftragsverarbeitung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Auftragsverarbeiter die Anforderungen gemäß der DSGVO erfüllen. Dies umfasst die Sicherstellung angemessener Vertragsbedingungen und die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Auftragsverarbeiter.

Insgesamt müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und Bußgelder zu vermeiden.

Gerne beraten wir Sie hierzu!

 

Wir beraten Sie gerne!

Sie sind sich nicht sicher, inwiefern Sie von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen sind und welche Vorschriften für Sie gelten? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an!

 

Jetzt Kontakt aufnehmen »

Die Pflicht zum Datenschutz im Rahmen der DSGVO und des BDSG

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Europäischen Union und verpflichtet Unternehmen als Verantwortlichen, bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ihrer Kunden und Mitarbeiter zu ergreifen. Im Folgenden werden die wichtigsten Datenschutzpflichten im Rahmen der DSGVO erläutert.

Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

  • Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, eine verantwortliche Stelle zu benennen. Diese ist für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die Durchführung von Datenschutzmaßnahmen verantwortlich. Unter bestimmten Umständen besteht auch die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragter zu bestellen, extern oder intern, der die Einhaltung des Datenschutzrechts überwacht und beratend tätig ist.

Mitarbeiter und Datenschutz

  • Die Mitarbeiter eines Unternehmens müssen über die datenschutzrechtlichen Vorschriften und ihre Verpflichtungen im Umgang mit personenbezogenen Daten informiert werden. Dabei ist zu beachten, dass Mitarbeiter nur Zugang zu den Daten haben, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind. Außerdem müssen die Mitarbeiter über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die Konsequenzen bei Verstößen gegen diese geschult werden.

Zweck und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur rechtmäßig, wenn sie für einen bestimmten Zweck erfolgt. Die Zwecke müssen vorab festgelegt werden und dürfen nicht im Nachhinein geändert werden. Zudem muss die Verarbeitung auf einer rechtlichen Grundlage beruhen, wie beispielsweise einer Einwilligung oder einem berechtigten Interesse.

Pflicht zur Datensparsamkeit

  • Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Es dürfen keine unnötigen Daten erhoben oder gespeichert werden.

Sicherheit der Datenverarbeitung

  • Die Verantwortlichen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dabei müssen Risiken wie Verlust, Missbrauch oder unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten minimiert werden.

Meldung von Datenschutzverletzungen

  • Im Falle einer Datenschutzverletzung, wie beispielsweise einem Datenleck oder einer Datenpanne, muss die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert werden. Auch betroffene Personen müssen in bestimmten Fällen informiert werden.

Fazit

Unternehmen haben im Rahmen der DSGVO zahlreiche Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist essentiell, um das Vertrauen der Kunden und Mitarbeiter zu gewinnen und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Verantwortliche sollten sich daher mit den relevanten Datenschutzvorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Tätigkeit in Einklang mit diesen steht.

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter (DSB) helfen wir Ihnen dabei alle Pflichten zu erfüllen. Unsere Kerntätigkeit  als externer Datenschutzbeauftragter ist die Überwachung Ihres Datenschutzes, aber dabei wollen wir es nicht belassen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Sie unterstützen, die Pflichten des Datenschutzerechtes individuell auf Ihr Unternehmen angepasst, umzusetzen. Kompetent und kosteneffizient!

DSGVO und Bußgeld

 

Die DSGVO sieht empfindliche Bußgelder vor, wenn Unternehmen gegen die Verordnung verstoßen.

Die Höhe der Bußgelder hängt von der Art und dem Umfang des Verstoßes ab. So können Unternehmen bei Verstößen gegen grundlegende Prinzipien der DSGVO, wie beispielsweise der Verarbeitung von Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen, Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Bei weniger schweren Verstößen können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

Unabhängig von den Geldbußen können Unternehmen auch andere Sanktionen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel die Aussetzung der Verarbeitung von Daten, die Löschung der Daten, die Änderung des Datenverarbeitungsverfahrens und die Aussetzung des Zugriffs auf Daten. Darüber hinaus können Unternehmen verpflichtet werden, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen oder die betroffenen Personen über die Verletzung der DSGVO zu informieren.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass sie die DSGVO einhalten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne!

Sie sind sich nicht sicher, inwiefern Sie von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen sind und welche Vorschriften für Sie gelten? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an!


Jetzt Kontakt aufnehmen