Datenschutz Pflicht
Datenschutz ist Pflicht – auch ohne Pflicht zum Datenschutzbeauftragten
- Jedes Unternehmen ist verpflichtet sich an den Datenschutz zu halten.
- Die Daten der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner sind zu schützen.
- Fast jedes Unternehmen hat Dokumentationspflichten zum Datenschutz zu erfüllen. Es sind Verzeichnisse anzulegen und spezielle Verträge zu schließen
Die DSGVO stellt außerdem unter anderem folgende Anforderungen:
- Nur so wenig Daten wie möglich speichern und so schnell wie möglich löschen.
- Ein Unternehmen muss einen in der DSGVO definierten Grund dafür haben, oder eine Einwilligung einholen, um die Daten der Person zu benutzen.
- Die Personen, deren Daten benutzt werden, müssen darüber informiert werden welche Daten gespeichert werden, warum die Daten gespeichert werden und wann die Daten wieder gelöscht werden
- Die Personen, deren Daten benutzt werden, müssen über Ihre Rechte wie Widerrufs-, Auskunfts-, Übertragbarkeits- und das Beschwerderecht informiert werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu!
Wir beraten Sie gerne!
Sie sind sich nicht sicher, inwiefern Sie von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen sind und welche Vorschriften für Sie gelten? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an!