Sie sind hier:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimedia und Internet-Leistungen und -dienste

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print »

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Albrecht MediaPro erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Albrecht MediaPro nicht an, es sei denn, die Albrecht MediaPro hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Albrecht MediaPro in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers, die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Für alle Leistungen und Lieferungen der Albrecht MediaPro an Ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Gegenstand dieser AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge von Albrecht MediaPro, die diese auf den Gebieten der Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Werbeplanung, Online-Werbegestaltung, Multimediaproduktion, Onlinemarketing, Dialogmarketing, Datenschutz, Schulungen und Werbevermittlung sowie Domain-, E-Mail- und Webseiten- Hosting mit ihren Kunden schließt.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Albrecht MediaPro und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

1.4.Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5.Unser Angebot ist freibleibend.

 

2. Vergütung

2.1. Die im Angebot von Albrecht MediaPro genannte Vergütung gilt unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und erlangt erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung von Albrecht MediaPro. Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine Preisänderung vor.

Die Kostenerhöhungen werden wir dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. Für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

2.2. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann Albrecht MediaPro neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 20 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

2.3. Die Preise von Albrecht MediaPro enthalten keine Mehrwertsteuer. Portokosten sind sofort fällig. Anfallende Verpackungs- und Lieferkosten sowie evtl. anfallende Fahrtkosten werden gesondert berechnet.

Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen ein, so ist Albrecht MediaPro berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen.

2.4. Bei Aufträgen unter 1.000,00 € netto stellen wir bei Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% in Rechnung, die Restsumme wird bei Auftragserfüllung fällig; bei Aufträgen über einer Gesamtsumme von 1.000,00 € stellen wir eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % in Rechnung, 40 % werden bei Entwurfsfreigabe und die Restsumme nach Fertigstellung fällig.

2.5. Verzögert sich die Fertigstellung eines Auftrages ohne unser Zutun, sind wir berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Albrecht MediaPro auch Schadenersatz-ansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

2.6. Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Projekts aus Gründen, die Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch Albrecht MediaPro erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung; bei einer Gesamtsumme von unter 1.000,00 € 50% der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.

2.7. Albrecht MediaPro behält sich vor den bestehenden Vertrag bei wiederholtem Zahlungsverzug fristlos zu kündigen, bzw. von diesem zurückzutreten.

 

3. Leistungsumfang

3.1. Albrecht MediaPro kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte von zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien nicht garantieren. Albrecht MediaPro ist insbesondere für Inhalte, die nicht auf Albrecht MediaPro-eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

3.2. Die Inhalte der Foren und Chats geben nur die jeweilige Meinung der Verfasser wieder. Der Verfasser eines Beitrages in einem Forum oder Chat überträgt Albrecht MediaPro automatisch das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.

3.3. Albrecht MediaPro ist berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Auftraggebers entstehen in derartigen Fällen nicht.

3.4. Der Auftraggeber ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich.

Die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Die nachträgliche Löschung von Inhalten kann seitens des Auftraggebers nicht verlangt werden.

3.5. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte seiner Beiträge nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Albrecht MediaPro ist berechtigt, solche Inhalte sowie werbliche, nicht themen-bezogene, beleidigende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu löschen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Bedingungen, ist Albrecht MediaPro berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dies gilt auch für Auftraggeber, die Beiträge gleichen Inhalts mehrfach oder in mehreren Foren oder Chats parallel veröffentlichen ("Spamming"). Ansprüche gegen Albrecht MediaPro, insbesondere die Rückerstattung von gezahlten Entgelten, sind in derartigen Fällen ausgeschlossen.

3.6. Sofern Albrecht MediaPro kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3.7. Albrecht MediaPro haftet nicht für über ihre Dienste übermittelte Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. Ebenso wenig sichert Albrecht MediaPro zu oder übernimmt eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung dieses Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Die Benutzung des Albrecht MediaPro-Internet-Services erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software (z. B. Java-Applets), die sich über den Internet-Service laden lässt.

3.8. Albrecht MediaPro ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet jederzeit zu wechseln. Führt der Wechsel des Zugangsnetzes für den Auftraggeber zu einer Erhöhung der Verbindungsentgelte, so ist dieser berechtigt, den Vertrag zum Monatsende zu kündigen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

3.9. Für Störungen in den Leitungsnetzen ist Albrecht MediaPro nicht verantwortlich und nicht haftbar.

3.10. Bei Ausfällen von Diensten aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Albrecht MediaPro liegenden Störung erfolgt keine Gewährleistung.

3.11. Der Auftraggeber stellt Albrecht MediaPro von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung des Auftraggebers haben. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die Albrecht MediaPro und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Albrecht MediaPro-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

3.12. Weder Albrecht MediaPro noch andere Personen, die an der Erstellung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere haften sie nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die als Folge der Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistung entstanden sind.

3.13. Bei E-Commerce-Angeboten ist es ausschließlich Sache des Auftraggebers, den Vertrag mit dem einzelnen Kunden zu schließen und abzuwickeln. Albrecht MediaPro leitet zu diesem Zweck eingehende E-Mails an den Auftraggeber weiter. Der Auftraggeber wird die Bestellung auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen und ggf. direkt gegenüber dem Kunden bestätigen.

3.14. Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen;
  • die Zugriffsmöglichkeit auf die angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
  • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten erforderlich sein sollten;
  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  • Albrecht MediaPro erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen);
  • im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen;
  • nach Abgabe einer Störungsmeldung Albrecht MediaPro die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorlag.


3.15.
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von Albrecht MediaPro angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Albrecht MediaPro gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Auftraggeber diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

3.16. Sollten weitere Leistungen entstehen, werden diese im Vorfeld mit dem Kunden abgesprochen und nach Aufwand abgerechnet.

3.17. Daten unserer Kunden werden grundsätzlich archiviert.

3.18. Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines Projekts die Bearbeitung oder Veröffentlichungen von Material wünscht, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von Albrecht MediaPro ethisch nicht vertretbar ist oder dem Ansehen von Albrecht MediaPro schaden könnte (z. B. pornographische Darstellungen, nationalsozialistisches Gedankengut), ist Albrecht MediaPro berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten abzurechnen.

 

4. Beauftragung von Dritten

4.1. Die Albrecht MediaPro ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

 

5. Urheberrechte

5.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleiben die Rechte an dem Quellcode bei Albrecht MediaPro.

5.2 Bei allen neu konzipierten Medien hat Albrecht MediaPro das Recht, sein Urheberrecht in Form des folgenden Eintrages in angemessener Größe den Konventionen entsprechend darzustellen: ©www.Albrecht-MediaPro.de. Dieser Eintrag muss auch bei der Weiterbearbeitung durch Dritte sicht- und lesbar erhalten bleiben, sofern die Gestaltungslinie beibehalten wird.

 

6. Datenschutz

6.1. Albrecht MediaPro weist gemäß § 33 Abs. 1 BDSG und DSGVO darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

6.2. Anfallende Verbindungszeiten werden vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfasst und an Albrecht MediaPro zu Abrechnungszwecken übermittelt. Albrecht MediaPro ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten zu speichern.

6.3. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der DSGVO geregelt und Albrecht MediaPro setzt diese konsequent um. Sie finden unsere Datenschutzhinweise hier.

 

7. Schadenersatz

7.1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern nicht auf Seiten von Albrecht MediaPro oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Albrecht MediaPro haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung sowie unvorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegende Schäden. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

7.2. Reklamationen gelten nur innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Daten an den Auftraggeber.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

8.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Albrecht MediaPro der Erfüllungsort.

8.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Albrecht MediaPro Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschl. Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.

8.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Print

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Albrecht MediaPro - nachstehend Albrecht MediaPro genannt - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Albrecht MediaPro und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Preisangebot, Leistungen

2.1. Die im Angebot von Albrecht MediaPro genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und erlangen erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung. Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine Preisänderung vor. Die Preise von Albrecht MediaPro enthalten keine Mehrwertsteuer. Unser Angebot ist freibleibend. Die Preise von Albrecht MediaPro gelten ab Werk. Sie schließen Fahrtkosten, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.2. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

2.3. Unsere Angebote sind auf der Basis einer Autorenkorrekturphase konzipiert, nachdem der Erstentwurf freigegeben wurde. Umfangreiche Autorenkorrekturen sollten schriftlich, wenn möglich per Mail, zugestellt werden. Sollte absehbar sein, dass zusätzlich auftretende Fragen in der vorgesehenen Zeit nicht umfassend beantwortet werden oder nicht weitreichend genug erklärt werden können, werden wir Ihnen ein Folgeangebot für weitere Beratungsstunden unterbreiten.

 

3. Beauftragung von Dritten

3.1. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

3.2. Die Albrecht MediaPro ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern die Agentur dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.

3.3. Aufträge an Werbeträger erteilt die Albrecht MediaPro im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit die Agentur gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.

3.4. Angebote der Albrecht MediaPro an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die Albrecht MediaPro einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin noch nicht ein bindendes Angebot zu sehen.

 

4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist sofort ohne Abzug zu leisten. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Vorauszahlung verlangt werden.

4.2. Bei größeren Aufträgen oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen. Verzögert sich die Fertigstellung eines Auftrages ohne unser Zutun, sind wir berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.

4.3. Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen ein, so ist Albrecht MediaPro berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen. Die Kostenerhöhungen werden wird dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Für Lieferungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

4.4. Gegen Ansprüche von Albrecht MediaPro kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

4.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß DÜG zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.6. Bei Aufträgen unter 1.000,00 € netto stellen wir bei Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% in Rechnung, die Restsumme wird bei Auftragserfüllung fällig; bei Aufträgen über einer Gesamtsumme von 1.000,00 € stellen wir eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % in Rechnung, 40 % werden bei Entwurfsfreigabe und die Restsumme nach Fertigstellung fällig.

 

5. Lieferbedingungen, Lieferverzug

5.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

5.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftrag-gebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3. Den Versand nimmt Albrecht MediaPro für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, er haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Transportführers versichert. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Bei Versand an den Auftraggeber geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Ware das Betriebsgelände von Albrecht MediaPro verlässt.

5.4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Albrecht MediaPro ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

5.5. Gerät Albrecht MediaPro mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann Albrecht MediaPro vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

5.6. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb von Albrecht MediaPro als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5.7. Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Subunternehmer. Für durch Fremdeinwirkung entstandene Schäden haften wir nicht. Aufgrund der Geschäftsbedingungen unserer Subunternehmer ist bei der Realisierung von Drucksachen, CD-ROMS etc. eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der Bestellmenge gestattet.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Albrecht MediaPro behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen etc. vor.

 

7. Beanstandungen und Gewährleistungen

7.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

7.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen Albrecht MediaPro geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei Albrecht MediaPro eintrifft.

7.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist Albrecht MediaPro nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Albrecht MediaPro oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Albrecht MediaPro oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druck-Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Albrecht MediaPro nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

7.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Albrecht MediaPro nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

 

8. Verwahren, Versicherung

8.1. Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Albrecht MediaPro haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie von Albrecht MediaPro zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungs-termin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet Albrecht MediaPro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

 

9. Periodische Arbeiten

9.1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

10. Eigentum, Urheberrechte

10.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Albrecht MediaPro von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10.2. Auftragsbezogene Daten werden dem Kunden nach Vergütung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dabei entstehende Kosten für Zusammenstellung, Kopieren auf Datenträger und Versand werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

10.3. Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.

10.4. Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Albrecht MediaPro und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

10.5. Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

 

11. Impressum

11.1. Albrecht MediaPro kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

 

12. Datenspeicherung und Datenschutz

12.1. Albrecht MediaPro weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten sind gem. DSGVO und BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

12.2. Anfallende Verbindungszeiten werden vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfasst und an Albrecht MediaPro zu Abrechnungs-zwecken übermittelt. Albrecht MediaPro ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten zu speichern.

 

13. Herstellung von Druckvorlagen, Belichtungsaufträge

13.1. Belichtungsaufträge sind Werkverträge. Albrecht MediaPro übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr Albrecht MediaPro (auf Datenträger, per Datenfernübertragung) zur Verfügung stellt. Alle Daten, die Albrecht MediaPro zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein.

13.2. Für die Archivierung von Daten bei Belichtungsaufträgen muss ein gesonderter Archivierungsauftrag erteilt werden.

13.3. Auftragsdateien, die von Albrecht MediaPro erstellt werden, werden in der Regel archiviert. Sollte es durch technische Umstände oder höhere Gewalt zu Datenverlusten kommen, haftet Albrecht MediaPro nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

 

14. Schadenersatz

14.1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern nicht auf Seiten von Albrecht MediaPro oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

15.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Albrecht MediaPro der Erfüllungsort.

15.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Albrecht MediaPro Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.

15.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.