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Neues Urteil zum Einsatz von Cookies und Tracking gefällt

Digitales Marketing wird komplizierter!

Hiernach sind Tracking und Cookies – außer substantielle Cookies wie Log-in/Warenkorb – nur noch erlaubt, wenn der Nutzer „rechtswirksam“ eingewilligt hat. Das bedeutet: Erst muss der Nutzer über Tracking und Cookies umfassend informiert werden, dann muss sich der Nutzer einverstanden erklären – und dann erst darf das Tracking starten.

Noch hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden, wie dieses Urteil im deutschen Recht zu bewerten ist. Schlussendlich gehen Datenschutz-Juristen jedoch davon aus, dass Tracking und nicht substantielle Cookies nur noch mit Einwilligung eingesetzt werden dürfen.

Konkrete Rechtsprechung hierzu steht zwar noch aus, es wird aber dazu geraten – um rechtssicher zu sein – mit einer Einwilligung zu arbeiten. Ferner gehen wir allerdings davon aus, dass es nicht dazu kommen wird, dass für jedes Cookie einzeln eingewilligt werden muss.

Das Einholen einer rechtssicheren Einwilligung ist mit dem von uns entwickeltem System, dass wir unseren Kunden schon seit längerem empfehlen und erfolgreich einsetzen, möglich.

Was bedeutet das EuGH-Cookie-Urteil nun für das Marketing?

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass der Internetnutzer Cookies oder Tracking zum Marketing aktiv zustimmen muss. Ab dem Einsatz der rechtssicheren Cookie-Bars werden folglich auf diesem Weg deutlich weniger Daten gesammelt werden können. Die hierauf basierende Webanalyse ist weniger aussagekräftig und entsprechend weniger hierauf basierende Maßnahmen können zielgerichtet eingesetzt werden.

Es gibt bereits Lösungsansätze die Analysemöglichkeiten und den Einsatz von Marketingtools auf andere Weise zu optimieren. Wir bleiben am Ball und werden uns zu gegebener Zeit mit Vorschlägen an Sie wenden. 

Datenschutzkonforme Social-Media-Anwendungen

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