Sie sind hier:

Informationspflicht – was bedeutet das genau?

© rcfotostock – Fotolia.com

Die Definition der Informationspflicht bei der DSGVO

Nach Einführung der DSGVO herrschte allseits große Unsicherheit: Viele Anforderungen waren nicht ausreichend geklärt. Auch im Bezug auf die „Informationspflicht“ war man sich nicht einig. Wie viel Information ist ausreichend und was ist bereits zu viel?

Nach heutigem Stand wissen wir bereits einiges mehr:

Was bedeutet Informationspflicht?

Es geht darum, diejenigen, deren Daten verarbeitet werden – die „Betroffenen“ –, darüber zu informieren, wofür die Daten benötigt werden, was genau mit ihren Daten passiert und welche Rechte sie diesbezüglich haben.

Nicht weniger, aber auch nicht mehr!

Unsere Einschätzung:

Den Betroffenen genügt es in den meisten Fällen, eine allgemein gehaltene und somit übersichtliche Information auf der Website zur Verfügung gestellt zu bekommen.
In Geschäften oder Unternehmen mit „Publikumsverkehr“ empfiehlt sich eine Auslage der Information in den Geschäfts-/Praxisräumen.
Auch für Personen, die keinen Zugang zum Internet besitzen, sollten die Informationen auf Papier zum Mitnehmen bzw. für den Postversand bereitgestellt werden.

So können wir die DSGVO anwendbar machen, aber trotzdem oder gerade deshalb die Flut an oft überflüssigen Informationen durch umsichtigen Umgang mit diesen eindämmen.

 

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung und Einhaltung der neuen Datenschutzgrundverordnung? Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an! Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner im Bereich Datenschutz bei allen Fragestellungen zur Seite.

 


 

Was tun im Falle einer Abmahnung? – Die Angst vor Abmahnugen beschäftigt viele Unternehmer. Doch was tun wenn einem die Abmahnung ins Haus flattert? Lesen Sie hier über unsere Verhaltenstipps bei Abmahnungen!

 

Datenschutzkonforme Social-Media-Anwendungen

Zurück