Informationspflicht – was bedeutet das genau?
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Die Definition der Informationspflicht bei der DSGVO
Nach Einführung der DSGVO herrschte allseits große Unsicherheit: Viele Anforderungen waren nicht ausreichend geklärt. Auch im Bezug auf die „Informationspflicht“ war man sich nicht einig. Wie viel Information ist ausreichend und was ist bereits zu viel?
Nach heutigem Stand wissen wir bereits einiges mehr:
Was bedeutet Informationspflicht?
Es geht darum, diejenigen, deren Daten verarbeitet werden – die „Betroffenen“ –, darüber zu informieren, wofür die Daten benötigt werden, was genau mit ihren Daten passiert und welche Rechte sie diesbezüglich haben.
Nicht weniger, aber auch nicht mehr!
Unsere Einschätzung:
Den Betroffenen genügt es in den meisten Fällen, eine allgemein gehaltene und somit übersichtliche Information auf der Website zur Verfügung gestellt zu bekommen.
In Geschäften oder Unternehmen mit „Publikumsverkehr“ empfiehlt sich eine Auslage der Information in den Geschäfts-/Praxisräumen.
Auch für Personen, die keinen Zugang zum Internet besitzen, sollten die Informationen auf Papier zum Mitnehmen bzw. für den Postversand bereitgestellt werden.
So können wir die DSGVO anwendbar machen, aber trotzdem oder gerade deshalb die Flut an oft überflüssigen Informationen durch umsichtigen Umgang mit diesen eindämmen.
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