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Facebook und die DSGVO

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Neue Urteile sehen Facebook-Fanpage-Betreiber ebenso verantwortlich

Durch ein im Juni ergangenes Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) sind Facebook und Facebook-Fanpage-Betreiber „gemeinsam verantwortlich“. Das hat nach derzeitiger Lage weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Pflichten für die Page-Betreiber - sogar soweit, dass ein Fanpage-Betreiber auch für Datenschutzverstöße durch Facebook haftbar ist!

Facebook kündigte an, durch aktualisierte Nutzungsbedingungen/Richtlinien Fanpage Betreibern das Einhalten der rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen und die Verantwortlichkeiten von Facebook selbst und von den Page-Betreibern zu klären.

Leider hat Facebook bisher nicht gehandelt und Fanpagebetreiber können den Datenschutz dadurch nicht wirksam einhalten.

Es gibt nun drei Handlungsmöglichkeiten:

  • Die risikoreiche Variante:
    Die Fanpage unverändert weiter betreiben.
    Allerdings ist dabei zu beachten, dass Facebook die Haftung für Rechtsverletzungen in seinen Nutzungsbedingungen ausschließt und neben Bußgeldern auch Schadenersatzforderungen von Betroffenen ins Gewicht fallen können.

  • Der Weg der Risikominimierung:
    Durch Informieren der Nutzer können die Risiken minimiert werden. Hierzu empfiehlt es sich die Datenschutzhinweise entsprechend anzupassen und auf der Fanpage bereit zu stellen, oder einen entsprechenden Link einzurichten. Leider scheint es derzeit unmöglich, darüber aufzuklären, wie Facebook die Daten verarbeitet.

  • Die rechtssichere Möglichkeit:
    Die Fanpage deaktivieren.


Unsere Marktbeobachtung hat ergeben, dass von einigen Rechtsberatern die risikominimierte Lösung empfohlen wird.

Wir hoffen, dass Facebook wie angekündigt bald eine Lösung bietet und halten Sie auf dem Laufenden.

Sie möchten zum Thema Datenschutz mehr wissen und professionell beraten werden? Sprechen Sie uns an!

 

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