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Die Gerichtsbeschlüsse zur DSGVO – Eine fließende Rechtsprechung

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In der Praxis entscheiden die Gerichte

Seit mittlerweile 5 Monaten ist die DSGVO nun rechtskräftig und doch sind oft noch Fragen offen. Die fließende Rechtsprechung klärt Fragen nach und nach und wirft hin und wieder auch neue auf.

Inwiefern die theoretischen Paragraphen in der Praxis umgesetzt oder verstanden werden müssen, ist oft noch unklar. Die Gerichtsentschlüsse lassen das Bild meist etwas klarer erscheinen und weisen in die entsprechende Richtung.

Wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt?

So hat sich ebenfalls das Verständnis einiger Gerichte zur „ständigen Verarbeitung“ geändert, nach der entschieden wird, ob ein Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen benötigt wird oder nicht. Zu Beginn ging man davon aus, dass dieser benötigt wird sobald Personen im Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dieses Verständnis mittlerweile abgeschwächt. Die „ständige“ Verarbeitung ist nun in etwa gleichzusetzen mit einer „ausschließlichen“ oder „hauptberuflichen“ Verarbeitung.

Zwei Beispiele:

1. Die Bürofachkraft in der Personalabteilung arbeitet hauptsächlich mit personenbezogenen Daten. Diese Tätigkeit ist notwendig, um ihren Job ausüben zu können.
Fazit: Hier findet eine ständige Verarbeitung statt.

2. Der Handwerker, welcher die privaten Heizungen der Kunden wartet und repariert, befasst sich hauptsächlich mit ebendiesen Heizungen. Dass er die Adresse für die Anfahrt des Kunden benötigt und somit an persönliche Daten gelangt, ist dabei nur ein „Nebeneffekt“.
Fazit: Hier findet keine ständige Verarbeitung statt.

Abmahnungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen

Ähnlich verhält es sich auch bei der Frage, ob es Abmahnungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen geben darf. Die Gerichte sind sich immer noch nicht einig. Ein Gericht hat bereits entschieden, dass diese rechtskräftig sind. Ein weiteres jedoch, hat sich dagegen entschieden. Es bleibt daher abzuwarten, in welche Richtung sich die Mehrheit entwickelt.

Sicher ist jedoch, dass jedes Gericht frei entscheidet. Und wer dabei auf Nummer sicher gehen will, der gibt niemandem einen Grund, abgemahnt werden zu können und verhält sich datenschutzkonform.

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung? Kein Problem, wir beraten Sie gerne!

 

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