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Bußgeld für VfB Stuttgart 1893 AG wegen Datenschutzverletzung

 

Der LfDI BW verhängt ein Bußgeld in Höhe von 300.000 € wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht.

Was war passiert: Anstößig war die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ohne Abschluss eines entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrags. Außerdem sei gegen datenschutzrechtliche Dokumentationspflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten verstoßen worden.

Das weitere Vorgehen: Der VfB Stuttgart hat mit der Behörde umfangreich kooperiert und das Ermittlungsverfahren durch eigene Initiative unterstützt. Der VfB sorgt nun für erhebliche organisatorische und technische Verbesserungen in Sachen Datenschutz. Und geht über die allgemeine Schulungspflicht für eigene Mitarbeiter im Bereich des Datenschutzes hinaus: in Abstimmung mit dem LfDI BW sind Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen geplant. Zum Beispiel die Förderung des Projekts „Datenschutz geht zur Schule“ und auch eigene Schulungen des VfB für seine Nachwuchsmannschaften zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“.

Die Lösung: Es gab ein einvernehmliches Ergebnis bei der Bußgeldverhängung. Für die Höhe des Bußgeldes wird die ungewöhnlich vorbildliche Kooperation des VfB Stuttgart relevant gewesen zu sein. Möglich wären bis zu 20.000.000 EUR bzw. bis zu 4 % des erzielten Jahresumsatzes gewesen.

Unser Tipp:  Das zeigt wieder einmal, dass die Kooperationsbereitschaft bei datenschutzbehördlichen Verfahren nicht zu unterschätzen ist!

 

Wir sind gern für Fragen oder Unterstützung in diesem Bereich für Sie da:

Telefonisch unter 0421 16533745

und per Mail unter mail@albrecht-mediapro.de!

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