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Behörden ahnden Verstöße gegen die DSGVO

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Behörden ahnden Verstöße gegen die DSGVO

Vermeiden Sie unnötige Bußgelder!

Die Schonfrist ist längst vorbei: Seit die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) der Europäischen Union am 25. Mai letzten Jahres in Kraft ist, wird sie von den Aufsichtsbehörden mit zum Teil drakonischen Bußgeldern durchgesetzt. Betroffen sind oft gerade kleinere Unternehmen, die auf die Strafe gänzlich unvorbereitet sind.

Wenn der Verstoß gegen die DSGVO erst einmal aktenkundig ist, lässt sich der finanzielle Schaden bestenfalls durch eine enge Kooperation mit den Aufsichtsbehörden noch etwas begrenzen. Nur deshalb fiel etwa das Bußgeld, das die Betreiber der Chat-Plattform „Knuddels“ unlängst bezahlen mussten, mit 20.000 Euro vergleichsweise gering aus. Sie hatten eine Datenpanne zu verantworten, durch die Hacker Passwörter, E-Mail-Adressen und Pseudonyme von 330.000 Nutzern abgreifen und im Internet veröffentlichen konnten. Auch ein Krankenhaus in Baden-Württemberg war mit seinen 80.000 Euro Bußgeld noch gut bedient, nachdem sensible Patientendaten durch ein Versehen im Internet gelandet waren.

Selbst vergleichsweise geringfügige Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können empfindliche Konsequenzen haben. So musste ein Hamburger Versandunternehmen kürzlich nur deshalb 5.000 Euro zahlen, weil kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorlag und damit die entsprechende Rechtsgrundlage fehlte. Wir können deshalb nur empfehlen: Stellen Sie sicher, dass die Aufsichtsbehörden erst gar keinen Anlass bekommen, Bußgelder gegen Ihr Unternehmen zu verhängen. Lassen Sie uns die Datenschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen analysieren und umsetzen!

 

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