Datenschutz ist Thema für alle Unternehmer
Jedes Unternehmen muss sich an das Datenschutzrecht halten – auch wenn es keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen hat!
- Gesundheitsbereich: Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, Labore und Techniker/innen
- Klein- und mittelständische Unternehmen
- Softwareentwicklung, IT und Hi-Tech
- Produktion und Logistik
- Steuerberater und Ingenieurbüros
- Handel, Einzelhandel und E-Commerce
- Immobilien und Versicherungen
- Restaurants und Gastronomie
- Fitness und Vereine
- Dienstleister und Onlineshops
- Handwerker aus allen Bereichen
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen haben, gibt es Dokumentationspflichten über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Zum Beispiel das Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 DSGVO, welches auf Anfrage der Datenschutzaufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen ist.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen
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Gerne unterstützen wir Sie an dieser Stelle
Wir bieten Ihnen diverse Pakete zum Datenschutz an: Vom Datenschutzcheck der Website über den einmaligen Datenschutzcheck im Unternehmen bis zur monatlichen Betreuung. Durch den bundeseinheitlichen Zertifikatslehrgang zur Datenschutzbeauftragten vom TÜV Rheinland ist unsere Mitarbeiterin Stephanie Pesch-Gogolin qualifiziert, als externe Datenschutzbeauftragte Datenschutz in Ihrem Unternehmen professionell umzusetzen.
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Wir beraten Sie gerne!
Sie sind sich nicht sicher, inwiefern Sie von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen sind und welche Vorschriften für Sie gelten? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an!