Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz im Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung, um die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern und anderen betroffenen Personen zu schützen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU und regelt den Umgang und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen unter anderem eine Datenschutzerklärung bereitstellen, einen Datenschutzbeauftragten benennen und technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Um diesen vorzubeugen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, bei der Einholung der entsprechenden Einwilligungen und bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Als externer Datenschutzbeauftragter helfen wir Ihnen bei der Erfüllung Ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten im Einklang mit der DSGVO.

Wir sind für Sie da, in Bremen, Bremerhaven und in ganz Norddeutschland!

Sie sind sich nicht sicher, ob für Ihr Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss?

 

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Hier sind einige wichtige Schritte, die sie in Ihrem Unternehmen umsetzen sollten, um den Datenschutz zu gewährleisten:

  • Erstellung einer Datenschutzrichtlinie: Unternehmen sollten eine betriebliche Datenschutzrichtlinie erstellen, die erklärt, wie personenbezogene Daten von betroffenen Personen gesammelt, verwendet, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Diese Richtlinie sollte für alle Mitarbeiter zugänglich sein und regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Datenschutzstandards entspricht.
  • Schulung der Mitarbeiter: Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über die Datenschutzrichtlinie und die Bedeutung des Datenschutzes informiert sind. Schulungen sollten regelmäßig stattfinden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter über aktuelle Datenschutzgesetze und -praktiken informiert sind.
  • Datenschutz durch Design: Unternehmen sollten den Datenschutz in die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen integrieren. Durch die Implementierung von Datenschutzmaßnahmen von Anfang an können Unternehmen sicherstellen, dass der Datenschutz integraler Bestandteil des Produkts oder der Dienstleistung ist.
  • Datensicherheit: Unternehmen sollten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören die Verwendung von Passwörtern, Verschlüsselungstechnologien und Firewalls.
  • Transparenz: Unternehmen sollten transparent sein und Kunden und Mitarbeitern klare Informationen darüber geben, wie Ihre Daten verwendet werden. Unternehmen sollten auch den Zugriff auf personenbezogene Daten erleichtern, damit betroffene Personen die eigenen Daten einsehen, korrigieren oder löschen können.
  • Datenschutzbeauftragter: Unternehmen sollten einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der für die Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzrichtlinie verantwortlich ist. Der Datenschutzbeauftragte sollte auch als Ansprechpartner für Kunden und Mitarbeiter dienen, wenn es um Fragen zum Datenschutz geht.
  • Compliance: Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten. Dazu gehört auch, dass sie regelmäßig Ihre Datenschutzrichtlinie und -praktiken überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Datenschutzstandards entsprechen.
  • Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und -praktiken ist nicht nur Pflicht, sondern von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern zu gewinnen und zu erhalten. Unternehmen, die sich nicht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten, setzen sich dem Risiko von Bußgeldern und Rufschädigung aus.
  • Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter helfen wir Ihnen bei der Umsetzung des Datenschutzrechts, sorgen dafür, dass Sie alle Einwilligungen parat haben und bei Ihnen die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit der DSGVO entspricht.

 

Wir unterstützen Ihre Firma die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, indem wir:

  • bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten und der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen helfen
  • das Unternehmen über Änderungen im Datenschutzrecht informieren und darauf hinweisen, welche Auswirkungen diese auf das Unternehmen haben können
  • die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren im Unternehmen überwachen und sicherstellen
  • bei der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens zu datenschutzrechtlichen Themen unterstützen
  • als Ansprechpartner für Behörden und betroffene Personen zur Verfügung stehen

 

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann insbesondere für kleinere Unternehmen eine sinnvolle Option sein, da sie auf diese Weise einen Experten für Datenschutzfragen nutzen können, ohne dass sie eine eigene Stelle dafür einrichten müssen.

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben bereits ein Datenschutz-Management installiert, jedoch niemanden der es überwacht?

 

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Datenschutz ist ein äußerst wichtiges Thema in Unternehmen, da es sicherstellt, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und anderen betroffenen Personen geschützt und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet werden. Im Folgenden eine Checkliste was zu beachten ist, um den Datenschutz in einem Unternehmen zu gewährleisten:

  • Informationspflichten: Unternehmen müssen betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Diese Informationen sollten in einer Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens enthalten sein.
  • Datensparsamkeit: Unternehmen sollten nur die Daten sammeln und speichern, die für die Zwecke der Verarbeitung benötigt werden. Wenn die Daten nicht mehr benötigt werden, sollten sie gelöscht werden.
  • Sicherheit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Hierzu können technische und organisatorische Maßnahmen wie Passwortschutz, Firewall, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen eingesetzt werden.
  • Rechtmäßigkeit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist. Dazu müssen sie die Einwilligung der betroffenen Person einholen oder eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung haben.
  • Mitarbeiter: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über den Datenschutz informiert sind und sich an die Datenschutzrichtlinien des Unternehmens halten.
  • Datenschutzbeauftragter: Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeitet, muss es einen Datenschutzbeauftragten ernennen.
  • Auftragsverarbeitung: Wenn ein Unternehmen einen Auftragsverarbeiter beauftragt, um personenbezogene Daten zu verarbeiten, muss es sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter die Datenschutzrichtlinien des Unternehmens einhält.
  • Risikomanagement: Unternehmen sollten Risikomanagementprozesse einrichten, um Risiken für personenbezogene Daten zu identifizieren und zu bewerten. Dadurch können angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu minimieren.

 

Insgesamt ist es wichtig, dass Unternehmen den Datenschutz ernst nehmen und sicherstellen, dass sie die Datenschutzgesetze einhalten. Durch eine sorgfältige Umsetzung der oben genannten Aspekte können Unternehmen sicherstellen, dass sie personenbezogene Daten sicher und rechtmäßig verarbeiten.

 

Hier eine kleine Checkliste von Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, die sicherlich in fast jedem Unternehmen vorkommen:

 

Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten

  • Bewerbungsverfahren
  • Einstellungsverfahren
  • Personalakte
  • Personalfragebögen

 

 

Datenverarbeitung von Kundendaten

  • Verarbeitung von Daten der Kunden
  • Datenschutz und Werbung
  • Datenschutz im Internet
  • Videoüberwachung

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen zum Datenschutz? Wir sind gerne für Sie da! Unsere Standorte: Bremen, Bremerhaven und ganz Niedersachsen

 

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Organisation von Datenschutz

Die Organisation von Datenschutz kann je nach Art und Größe des Unternehmens oder der Organisation unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige bewährte Praktiken und Standards, die bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige wichtige Aspekte der Organisation von Datenschutz:

  1. 1. Benennung eines Datenschutzbeauftragten: Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die für die Überwachung und Implementierung von Datenschutzmaßnahmen in einem Unternehmen oder einer Organisation verantwortlich ist. Die Benennung eines DSB ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in der Europäischen Union unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. 2. Erstellung eines Datenschutzkonzepts: Ein Datenschutzkonzept sollte die Strategie und die Prozesse eines Unternehmens oder einer Organisation zur Gewährleistung des Datenschutzes definieren. Es sollte auch die Rolle des DSB und die Verantwortlichkeiten aller Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutz enthalten.
  3. 3. Schulung und Bewusstsein: Alle Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um sich bewusst zu sein, wie sie personenbezogene Daten schützen und verarbeiten können. Schulungen können Online- oder Präsenzveranstaltungen sein, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens oder der Organisation zugeschnitten sind.
  4. 4. Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung: Unternehmen sollten eine Risikobewertung durchführen, um potenzielle Risiken für personenbezogene Daten zu identifizieren und zu bewerten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten Unternehmen auch eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung die Datenschutzrechte der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt.
  5. 5. Dokumentation: Unternehmen sollten alle Datenschutzmaßnahmen dokumentieren, einschließlich der Datenverarbeitungstätigkeiten, der Datenschutzrichtlinien und -verfahren sowie der Schulungen und Sensibilisierungskampagnen. Diese Dokumentation kann bei einer Überprüfung oder Untersuchung durch Datenschutzbehörden hilfreich sein.
  6. 6. Technische und organisatorische Maßnahmen: Unternehmen sollten technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um personenbezogene Daten zu schützen. Dazu gehören beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, die Anonymisierung von Daten, der Zugriffsschutz und die Sicherstellung der Integrität der Daten.
  7. 7. Überprüfung und Aktualisierung: Unternehmen sollten regelmäßig ihre Datenschutzmaßnahmen überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie mit den neuesten Entwicklungen und Technologien auf dem neuesten Stand sind.

 

Wir beraten Sie gerne!

Sie sind sich nicht sicher, inwiefern Sie von der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen sind und welche Datenschutzrecht Vorschriften für Sie gelten? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an!


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