BFSG – Ist Ihre Website barrierefrei?

Warum Barrierefreiheit jetzt zur Pflicht wird – und wie Unternehmen rechtzeitig handeln sollten
Was bislang für öffentliche Stellen galt, betrifft künftig auch viele privatwirtschaftliche Anbieter: Wer digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbietet, muss sicherstellen, dass die eigene Website oder der eigene Onlineshop ohne Einschränkungen nutzbar ist – für alle. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.
Wen betrifft das BFSG konkret?
Alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher:innen bereitstellen, sind betroffen. Dazu zählen unter anderem:
- Onlineshops
- Buchungs- und Vergleichsplattformen
- Banken und Versicherungen
- Ticket- oder Lieferdienste
Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites?
Barrierefreiheit umfasst weit mehr als nur gut lesbare Texte. Sie bedeutet:
Die gesamte Funktionalität der Website muss auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.
Das schließt u. a. folgende Anforderungen ein:
- Navigation per Tastatur statt nur per Maus
- Alternativtexte für Bilder, die den Inhalt beschreiben
- Untertitel oder Transkripte für Videos
- Anpassbare Kontraste und Schriftgrößen
- Fehlermeldungen in Formularen, die klar und verständlich sind
- Leichte Sprache und verständliche Navigation
Ziel ist eine Website, die für alle Nutzer:innen intuitiv, verständlich und ohne technische oder gestalterische Hürden nutzbar ist.
Organisatorischer Aufwand: Mehr als ein einmaliges Projekt
Barrierefreiheit ist keine Maßnahme, die mit einem Relaunch erledigt ist. Sie muss kontinuierlich gepflegt werden – technisch, redaktionell und organisatorisch.
Dazu gehören:
- Benennung von Verantwortlichen im Unternehmen
- Schulungen für Mitarbeiter:innen
- Regelmäßige Audits und Updates
- Erstellung einer „Information zur Barrierefreiheit“ auf der Website
- Meldestelle für Rückmeldungen von Nutzer:innen
Die Information zur Barrierefreiheit muss jedes Jahr aktualisiert werden und ist gesetzlich verpflichtend.
Risiken bei Missachtung: Sanktionen bis zu 100.000 €
Barrieren auf Websites können ab 28. Juni 2025 aktiv gemeldet werden – von Nutzer:innen, Verbänden nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder sogar von Mitbewerbern im Wettbewerb.
Bei Verstößen drohen Sanktionen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Der rechtliche Rahmen macht deutlich: Die digitale Zugänglichkeit ist kein „Nice to have“ mehr – sondern ein Compliance-Thema.
Unser Angebot: Kostenloser Erst-Check Ihrer Website
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