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BFSG – Ist Ihre Website barrierefrei?

Das Bild zeigt Holzwürfel auf denen das Akronoym BFSG steht und jeder Buchstabe hat die entsprechende Bedeutung. Ein Finger dreht gerade das S um. Darunter sieht man das Barrierefrei-Piktogramm.

 

Warum Barrierefreiheit jetzt zur Pflicht wird – und wie Unternehmen rechtzeitig handeln sollten

Was bislang für öffentliche Stellen galt, betrifft künftig auch viele privatwirtschaftliche Anbieter: Wer digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbietet, muss sicherstellen, dass die eigene Website oder der eigene Onlineshop ohne Einschränkungen nutzbar ist – für alle. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.

Wen betrifft das BFSG konkret?

Alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher:innen bereitstellen, sind betroffen. Dazu zählen unter anderem:

  • Onlineshops
  • Buchungs- und Vergleichsplattformen
  • Banken und Versicherungen
  • Ticket- oder Lieferdienste


Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.


Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites?

Barrierefreiheit umfasst weit mehr als nur gut lesbare Texte. Sie bedeutet:
Die gesamte Funktionalität der Website muss auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.

Das schließt u. a. folgende Anforderungen ein:

  • Navigation per Tastatur statt nur per Maus
  • Alternativtexte für Bilder, die den Inhalt beschreiben
  • Untertitel oder Transkripte für Videos
  • Anpassbare Kontraste und Schriftgrößen
  • Fehlermeldungen in Formularen, die klar und verständlich sind
  • Leichte Sprache und verständliche Navigation


Ziel ist eine Website, die für alle Nutzer:innen intuitiv, verständlich und ohne technische oder gestalterische Hürden nutzbar ist.


Organisatorischer Aufwand: Mehr als ein einmaliges Projekt

Barrierefreiheit ist keine Maßnahme, die mit einem Relaunch erledigt ist. Sie muss kontinuierlich gepflegt werden – technisch, redaktionell und organisatorisch.

Dazu gehören:

  • Benennung von Verantwortlichen im Unternehmen
  • Schulungen für Mitarbeiter:innen
  • Regelmäßige Audits und Updates
  • Erstellung einer „Information zur Barrierefreiheit“ auf der Website
  • Meldestelle für Rückmeldungen von Nutzer:innen


Die Information zur Barrierefreiheit muss jedes Jahr aktualisiert werden und ist gesetzlich verpflichtend.


Risiken bei Missachtung: Sanktionen bis zu 100.000 €

Barrieren auf Websites können ab 28. Juni 2025 aktiv gemeldet werden – von Nutzer:innen, Verbänden nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder sogar von Mitbewerbern im Wettbewerb.
Bei Verstößen drohen Sanktionen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Der rechtliche Rahmen macht deutlich: Die digitale Zugänglichkeit ist kein „Nice to have“ mehr – sondern ein Compliance-Thema.

 

Unser Angebot: Kostenloser Erst-Check Ihrer Website

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website rechtzeitig fit zu machen – mit einem kostenlosen Website-Erst-Check zur Barrierefreiheit.
Erfahren Sie, wo Ihre Website aktuell steht, welche Maßnahmen empfohlen sind – und wie Sie rechtssicher und nutzerfreundlich aufgestellt sind.

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